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   LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20   

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https://dejure.org/2020,16271
LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20 (https://dejure.org/2020,16271)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2020 - 67 T 57/20 (https://dejure.org/2020,16271)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 67 T 57/20 (https://dejure.org/2020,16271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumungsfristverlängerung wegen Beschaffung von Ersatzwohnraum

  • mietrechtsiegen.de

    Verlängerung Räumungsfrist - Beschaffung von Ersatzwohnraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsfrist ausreichend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen - Versagung der Fristverlängerung nur bei Möglichkeit der Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen (IVR 2020, 138)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18

    Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in

    Auszug aus LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20
    3 Ein Anspruch auf Verlängerung einer gerichtlich gewährten Räumungsfrist kann gemäß § 721 Abs. 3 ZPO insbesondere dann bestehen, wenn die Suche nach Ersatzwohnraum während der gewährten Räumungsfrist - trotz hinreichender Bemühungen des Mieters - erfolglos war (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 m.w.N.).

    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Auszug aus LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20
    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).
  • LG Berlin, 26.03.2020 - 67 S 16/20

    Erschwerte Ersatzwohnraumbeschaffung während Corona-Pandemie: Verlängerung der

    Auszug aus LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20
    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).
  • LG Berlin, 03.04.2020 - 65 S 205/19

    Räumung von Wohnraum in Berlin: Verlängerung einer gerichtlichen Räumungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 23.06.2020 - 67 T 57/20
    Es wird auch zu erwägen sein, ob ihr mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht nur wegen der zusätzlichen pandemiebedingten Erschwernisse (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 26. März 2020 - 67 S 16/20 , COVuR 2020, 428, beckonline Tz. 3; LG Berlin, Beschl. v. 5. April 2020 - 65 S 205/19, WuM 2020, 301 , beckonline Tz. 6), sondern auch deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765, beckonline Tz. 52 (zu § 574 Abs. 2 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018 - 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 (zu § 721 Abs. 3 ZPO)).
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